Wir möchten den Spaß nicht mit zu vielen Vorschriften verderben, müssen aber auf die Einhaltung einiger wichtiger Regeln bestehen. Nur so können wir ein einwandfreies Produkt garantieren und möglichst viele Kinder mit unseren Hüpfburgen und Maschinen glücklich machen.
Diese Mietbedingungen sind immer Bestandteil einer Vermietung. Nur wenn die Mietbedingungen gegengezeichnet sind und ein gültiger Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument vorgelegt wurde, kann ein Mietvertrag zwischen beiden Parteien hier dem Windecker Hüpfburgenverleih, vertreten durch den Inhaber, und dem Mieter zustande kommen.
Vermietung von Hüpfburgen
Der Mieter übernimmt die Mietobjekte in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Sollte eine unserer Hüpfburgen einen Defekt aufweisen, muss dieser vor Inbetriebnahme dem Vermieter gemeldet werden. Wir werden uns dann um eine Lösung bemühen oder die Burg bei kleinen, nicht sicherheitsrelevanten Schäden, dennoch zur Nutzung freigeben.
Schäden, die nach der ersten Nutzung reklamiert werden, können nicht anerkannt werden.
Damit wir lange Spaß mit unseren Hüpfburgen garantieren können, sind die Mietobjekte grundsätzlich pfleglich zu behandeln.
Zusätzlich gelten folgende Regeln:
Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburgen entstehen. Die Aufsicht obliegt, insofern keine Aufsichtspersonen gebucht sind, komplett beim Mieter.
Eine Vermietung an Dritte ist ohne vorherige Vereinbarung nicht vorgesehen.
Wird die Hüpfburg während der Mietzeit zerstört, beschädigt oder gestohlen, so haftet der Mieter in vollem Umfang für den entstandenen Schaden und etwaige Mietsausfälle, soweit diese anfallen.
Der Vermieter behält sich vor eine Nachgebühr zu erheben, wenn die Hüpfburgen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht werden.
Zusatz bei der von Anmietung von Slush Ice Maschinen
Die Hinweise zu Haftung und Schäden der Hüpfburgen sind auch auf die Slush Ice Maschinen übertragbar. Der Mieter haftet für Schäden und Verlust während der kompletten Mietzeit.
Die Slush Ice Maschinen werden lediglich inklusive einer Reinigungsgebühr vermietet. Der Mieter muss übergebliebene Flüssigkeiten aus den Tanks entfernen und die Maschinen mit warmem (nicht kochendem!) Wasser durchlaufen lassen. Eine Reinigung mit Tüchern oder Schwämmen ist nicht vorgesehen und kann unter Umständen zu Beschädigungen der Mietsache führen.
Der Mieter darf die Mietsache unter keinen Umständen selbstständig auseinander bauen. Bei Problemen mit der Mietsache ist unverzüglich der Vermieter zu informieren.
Slush Ice Sirup erhält der Mieter in umweltfreundlichen Glasflaschen mit je einem Liter Fassungsvermögen. Für die Flaschen fällt ein Pfand in Höhe von 3,- EUR je Flasche an, welches mit der Mietgebühr in bar bei Abholung oder Lieferung zu entrichten ist. Das Pfand wird bei Abholung oder Rückgabe erstattet.
Die Slush Ice Maschinen sind trocken zu lagern und unter keinen Umständen Regen auszusetzen. Ebenfalls empfiehlt sich der Einsatz an einem schattigen Ort, um eine optimale Produktqualität zu erhalten.
Das Mischverhältnis bei den Sirupsorten beträgt, soweit nicht anders angegeben, 1:5. Ein Liter Sirup wird daher mit 5 Litern Wasser gemischt. Das Gefrieren der Flüssigkeit dauert ca. 1,5 bis 2 Stunden, je nach Witterung.
Die Nutzung von anderen Flüssigkeiten als den Bereitgestellten ist nur in Absprache mit dem Vermieter zulässig.
Der Mieter stimmt diesen Mietbedingungen mit seiner Unterschrift ausdrücklich zu.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.